ANBIETER UND VERTRAGSPARTNER
FourByte GmbH
Hubertusweg 36
89278 Nersingen
Deutschland
Handelsregister: HRB 20780
Registergericht: Amtsgericht Memmingen
Vertreten durch: Luca Jurende, Marten Enders, Dominik Huber und Leon Bendzko
Kontakt: public@profitpath.app
Nachfolgend wird die FourByte GmbH als „FourByte“, „wir“, „uns“ oder „ProfitPath“ bezeichnet.
1. GELTUNGSBEREICH UND RANGFOLGE
Diese Affiliate- und Referral-Programmbedingungen („Programmbedingungen“) regeln die Teilnahme am ProfitPath Empfehlungsprogramm, am Standard-Affiliate-Programm und an besonderen oder exklusiven Affiliate-Kampagnen von FourByte.
Zusätzliche Kampagnenbedingungen, Vergütungsinformationen im Affiliate-Dashboard und individuell unterzeichnete Partner- oder Kooperationsverträge werden Bestandteil der Programmbedingungen. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell unterzeichneter Vertrag oder Addendum, (2) kampagnenspezifische Bedingungen im Dashboard, (3) diese Programmbedingungen, (4) allgemeine Produkt-AGB von FourByte.
Die Teilnahme ist freiwillig und setzt die Annahme dieser Programmbedingungen voraus. FourByte ist nicht verpflichtet, Bewerber aufzunehmen oder eine bestehende Kampagne dauerhaft anzubieten.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Affiliate“ ist eine natürliche oder juristische Person, die von FourByte zum Standard-Affiliate-Programm oder zu einer besonderen Affiliate-Kampagne zugelassen wurde.
„Empfehler“ ist ein berechtigter ProfitPath- oder ProfitGo-Nutzer, der im Freunde-werben-Freunde-Programm einen persönlichen Referral-Link teilt.
„Referral-Link“ ist ein von FourByte oder der eingesetzten Affiliate-Plattform bereitgestellter, individuell zugeordneter Tracking-Link oder Code.
„Geworbener Kunde“ ist eine echte, unabhängige Person oder ein echtes Unternehmen, das die Voraussetzungen einer qualifizierten Conversion erfüllt.
„Qualifizierte Conversion“ ist eine nach diesen Programmbedingungen gültige, technisch zugeordnete und von FourByte bestätigte neue Kundenbeziehung mit erfolgreichem Zahlungseingang.
„Qualifizierte Nettoeinnahmen“ sind die von FourByte tatsächlich vereinnahmten Beträge für freigeschaltete Abonnementprodukte, abzüglich Umsatz- und vergleichbarer Verkehrssteuern, Rabatte, Coupons, Gutschriften, Referral-Guthaben, Rückerstattungen, Chargebacks, Stornos, uneinbringlicher Forderungen, Zahlungsdienstleister- und Währungsumrechnungsgebühren sowie sonstiger im Dashboard ausdrücklich ausgenommener Beträge.
„Affiliate-Dashboard“ ist die von FourByte eingesetzte Plattform, insbesondere FirstPromoter oder ein Nachfolgesystem, über die Tracking, Kampagnen, Provisionen und Zahlungen verwaltet werden.
„Wichtiger Grund“ ist ein Umstand, der FourByte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht, insbesondere ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen diese Programmbedingungen.
3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND ACCOUNT
Am auszahlbaren Affiliate-Programm dürfen nur volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Unternehmen teilnehmen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. FourByte kann geeignete Identitäts-, Unternehmens-, Steuer- und Zahlungsnachweise verlangen.
Alle Angaben müssen vollständig, aktuell und wahr sein. Pro Person, Unternehmen, wirtschaftlich verbundener Gruppe und Auszahlungsempfänger ist grundsätzlich nur ein Affiliate-Account zulässig, sofern FourByte nicht vorher schriftlich zugestimmt hat.
Der Teilnehmer schützt seine Zugangsdaten und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Aktivitäten über seinen Account. Verdächtige oder unbefugte Nutzung ist FourByte unverzüglich zu melden.
FourByte kann die Teilnahme ablehnen, einschränken, einer anderen Kampagne zuordnen oder von zusätzlichen Compliance- und Onboarding-Schritten abhängig machen.
4. FREUNDE-WERBEN-FREUNDE-PROGRAMM UND PROGRAMMGUTHABEN
Ein berechtigter Empfehler kann für einen qualifizierten neuen Kunden Programmguthaben erhalten. Soweit im Dashboard oder in einer Aktion nichts Abweichendes angegeben ist, beträgt das Guthaben 20 EUR für den ersten qualifizierten ProfitGo-Kauf und 100 EUR für den ersten qualifizierten ProfitPath-Kauf.
Qualifiziert ist eine Empfehlung nur, wenn der geworbene Kunde vor dem Klick auf den Referral-Link kein bestehender oder kürzlich aktiver zahlender Kunde war, den Referral-Link ordnungsgemäß verwendet, eine berechtigte Subscription abschließt, die erste Zahlung vollständig eingeht und innerhalb der Prüfzeit weder zurückerstattet noch zurückbelastet wird.
Qualifiziert dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen für ProfitGo und ProfitPath, wird insgesamt höchstens der höhere Guthabenbetrag gewährt. Bereits gewährtes niedrigeres Guthaben wird angerechnet. Pro geworbenem Kunden entsteht nur ein Reward und niemals gleichzeitig ein Referral-Guthaben und eine auszahlbare Affiliate-Provision.
Das Programmguthaben ist kein Geld, kein E-Geld, kein Sparguthaben und kein auszahlbarer Provisionsanspruch. Es ist nicht übertragbar, nicht verpfändbar, nicht verkäuflich und unter keinen Umständen in bar oder auf ein Bank-, PayPal- oder sonstiges Zahlungskonto auszahlbar.
Das Guthaben darf ausschließlich zur Begleichung zukünftiger eigener Subscription-Gebühren für die von FourByte freigegebenen Produkte verwendet werden. Besteht aktuell kein aktives Abonnement, bleibt ein rechtmäßig erworbenes Guthaben auf dem registrierten Account verfügbar und kann bei einer späteren Reaktivierung oder einem neuen eigenen Abonnement eingesetzt werden. Übersteigt das Guthaben eine einzelne Rechnung, wird der Restbetrag auf spätere berechtigte Rechnungen vorgetragen.
Das Guthaben kann nicht zur Begleichung bereits fälliger oder gemahnter Forderungen, externer Leistungen, Steuern, Hardware, Geschenkkarten oder sonstiger nicht freigeschalteter Positionen verwendet werden. Mit Guthaben bezahlte Beträge werden nicht in bar erstattet.
FourByte kann Guthaben während einer Prüfung vorläufig sperren und nicht qualifizierte, doppelte, betrügerische oder rückbelastete Empfehlungen stornieren. Wurde ein Guthaben bereits verbraucht, kann FourByte zukünftige Guthaben verrechnen. Ein Zahlungsanspruch gegen den Empfehler entsteht allein dadurch nicht, außer bei vorsätzlichem Betrug oder einem sonstigen gesetzlichen Schadensersatzanspruch.
Bei freiwilliger endgültiger Account-Löschung oder einer berechtigten Sperre wegen Missbrauchs verfällt nicht verbrauchtes Guthaben. Wird das Referral-Programm eingestellt, erhalten Teilnehmer für bereits bestätigtes Guthaben eine angemessene Einlösefrist von mindestens zwölf Monaten, sofern der Account nicht aus wichtigem Grund gesperrt ist.
5. STANDARD-AFFILIATE-PROVISION
Soweit im Affiliate-Dashboard nichts Abweichendes bestimmt ist, beträgt die Standardprovision 20 % der qualifizierten Nettoeinnahmen aus den dort freigeschalteten ProfitPath- und ProfitGo-Abonnements.
Die Provision ist wiederkehrend und kann umgangssprachlich als „Lifetime“ bezeichnet werden. "Lifetime" bedeutet ausschließlich: solange (a) das geworbene Abonnement aktiv und bezahlt ist, (b) der Kunde und die Zahlungen weiterhin qualifizieren, (c) der Affiliate zugelassen und compliant bleibt, (d) diese Programmbedingungen und die betreffende Kampagne fortbestehen und (e) keine Beendigung nach Ziffer 18 eingetreten ist. Es entsteht kein unveränderlicher oder lebenslanger Zahlungsanspruch.
Provisionen entstehen nur aus tatsächlich vereinnahmten qualifizierten Nettoeinnahmen. Kostenlose Trials, kostenlose Pläne, Testbuchungen, stornierte Rechnungen, Steuern, Rückerstattungen, Chargebacks, interne Testaccounts, bereits bestehende Kunden, aktive Sales-Leads und nicht im Dashboard freigeschaltete Produkte sind nicht provisionsfähig.
Upgrades, Downgrades, Pausen und Planwechsel werden auf Basis der tatsächlich vereinnahmten qualifizierten Nettoeinnahmen berücksichtigt, sofern die Kampagne dies unterstützt. Es besteht kein Anspruch auf Provision für spätere Zusatzkäufe, Seats, Add-ons oder andere Produkte, wenn diese im Dashboard nicht ausdrücklich provisionsfähig sind.
Die Vergütung wird ausschließlich nach den Daten von FourByte, Stripe und dem Affiliate-Dashboard berechnet. Bei offenkundigen technischen Fehlern nimmt FourByte eine angemessene Korrektur vor.
6. EXCLUSIVE AFFILIATES UND BESONDERE KAMPAGNEN
Für Exclusive Affiliates, Level-up-Kampagnen, zeitlich begrenzte Provisionen oder individuelle Raten gelten zusätzlich die jeweilige Kampagnenbeschreibung und der unterzeichnete Partnervertrag.
Der individuelle Vertrag regelt insbesondere Provisionshöhe, betroffene Produkte, Laufzeit, Exklusivität, Gebiet, Content- oder Performance-Verpflichtungen, Bonus-KPIs, Nachlaufprovisionen, Mindestleistungen, Geheimhaltung und Kündigungsrechte.
Eine feste Vertragslaufzeit kann nur nach Maßgabe des individuellen Vertrags ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bonuszahlungen, höhere Provisionsstufen und sonstige Incentives setzen objektiv nachprüfbare und echte Kennzahlen voraus. Maßgeblich sind vorrangig Daten aus FirstPromoter, Stripe, nativen Plattform-Insights oder von FourByte freigegebenen Analytics-Quellen. Screenshots oder selbst erstellte Auswertungen allein begründen keinen Anspruch.
Gefälschte, gekaufte, automatisiert erzeugte oder manipulierte Views, Klicks, Follower, Leads, Käufe, Retention-Daten oder sonstige KPIs werden nicht berücksichtigt. Darauf beruhende Bonuszahlungen entfallen; bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert oder mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet werden. Bei einer durch falsche Zahlen erlangten höheren Provisionsstufe darf FourByte die Provision rückwirkend auf die tatsächlich erreichte Stufe korrigieren.
7. ATTRIBUTION UND GÜLTIGKEIT VON REFERRALS
Ein Referral ist nur gültig, wenn er über einen ordnungsgemäß verwendeten Referral-Link oder einen von FourByte ausdrücklich akzeptierten Code technisch erfasst und dem Affiliate-Dashboard zugeordnet wurde.
Soweit im Dashboard nichts anderes ausgewiesen ist, gilt ein Attributionsfenster von 60 Tagen und das Prinzip „Last Eligible Click“. Löscht oder blockiert der Nutzer Cookies, wechselt Gerät, Browser, Domain, Region oder Account oder wird Tracking nicht rechtzeitig erfasst, besteht kein Anspruch auf manuelle Zuordnung.
FourByte darf im Einzelfall aus Kulanz manuell attribuieren. Eine Kulanzentscheidung begründet keinen Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.
Ein geworbener Kunde muss ein echter Neukunde sein. Nicht qualifiziert sind insbesondere bestehende Kunden, frühere zahlende Kunden innerhalb der im Dashboard ausgewiesenen Sperrfrist, aktive Leads im Sales- oder Partnerprozess, Test- und Mitarbeiteraccounts, verbundene Unternehmen des Affiliates und Kunden, für die bereits ein anderer Partner vergütungsberechtigt ist.
Bei konkurrierenden Zuordnungen, mehrfachen Links oder parallelen Partnerprogrammen entscheidet FourByte anhand der technischen Daten, des zeitlichen Verlaufs und des tatsächlichen Beitrags. Pro Transaktion wird höchstens eine Vergütung gezahlt.
8. PRÜFZEIT, FREIGABE UND AUSZAHLUNG
Provisionen und Referral-Guthaben sind zunächst vorläufig. FourByte kann eine Prüf- und Rückbelastungsfrist von bis zu 60 Tagen nach dem maßgeblichen Zahlungseingang anwenden.
Auszahlbare Provisionen werden grundsätzlich monatlich nach Ablauf der Prüfzeit gezahlt, sofern ein Mindestbetrag von 100 EUR erreicht ist. Niedrigere Beträge werden auf den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen. Im Dashboard können abweichende Fristen und Mindestbeträge ausgewiesen werden.
Voraussetzung für die Auszahlung sind vollständige Identitäts-, Steuer-, Rechnungs- und Zahlungsdaten. Der Affiliate ist für die Richtigkeit seiner Angaben, die Ausstellung erforderlicher Rechnungen oder die wirksame Teilnahme an einem vereinbarten Gutschriftverfahren sowie für sämtliche eigenen Steuern und Abgaben verantwortlich.
FourByte kann Zahlungen bei begründetem Betrugsverdacht, offenen Compliance-Fragen, Chargeback-Risiken, Sanktions- oder Geldwäscheprüfungen oder unvollständigen Daten bis zum Abschluss einer angemessenen Prüfung zurückhalten.
Rückerstattungen, Chargebacks, Stornos, Gutschriften, Zahlungsfehler, uneinbringliche Beträge und nachträglich als unzulässig erkannte Referrals werden von offenen oder künftigen Provisionen abgezogen. Entsteht ein negativer Saldo, wird dieser mit späteren Provisionen verrechnet; bei Betrug oder Überzahlung kann FourByte Rückzahlung verlangen.
Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung im Dashboard in Textform und mit konkreten Transaktionsdaten einzureichen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
9. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES AFFILIATES
Der Affiliate verpflichtet sich insbesondere:
- nur wahre, belegbare und aktuelle Aussagen über FourByte-Produkte zu machen;
- klarzustellen, dass der Affiliate unabhängig handelt und weder Mitarbeiter noch offizieller Vertreter von FourByte ist;
- auf Anfrage innerhalb von fünf Werktagen alle verwendeten Placements, Links, Screenshots, Werbeanzeigen und relevanten Kampagnendaten vorzulegen;
- alle anwendbaren Werbe-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Verbraucher-, Plattform-, Steuer-, Export- und Sanktionsvorschriften einzuhalten;
- Werbematerialien unverzüglich zu korrigieren oder zu entfernen, wenn FourByte auf einen konkreten Rechts-, Marken- oder Irreführungsfehler hinweist;
- für eingesetzte Mitarbeiter, Agenturen, VAs, Freelancer und genehmigte Sub-Affiliates wie für eigenes Verhalten einzustehen; und
- Aufzeichnungen zu Kampagnen, Traffic-Quellen und Einwilligungsnachweisen mindestens 24 Monate aufzubewahren.
10. WERBEKENNZEICHNUNG UND RECHTMÄSSIGE ANSPRACHE
Affiliate-Inhalte müssen den kommerziellen Charakter klar, gut sichtbar und vor oder unmittelbar bei dem Referral-Link offenlegen. Je nach Land und Medium sind eindeutige Hinweise wie „Werbung“, „Anzeige“, „Affiliate-Link“, „Ad“ oder „I receive a commission if you purchase“ zu verwenden.
Versteckte Hinweise in Hashtag-Blöcken, Profilseiten, allgemeinen Disclaimer-Seiten oder erst nach dem Referral-Link genügen nicht, wenn der kommerzielle Zweck nicht bereits eindeutig erkennbar ist.
E-Mail-, SMS-, Messenger-, Telefon- und Direktnachrichtenmarketing ist nur mit den erforderlichen Einwilligungen und Pflichtinformationen zulässig. Gekaufte Listen, automatisierte Massennachrichten, Scraping von Kontaktdaten und Spam sind verboten.
Der Affiliate darf keine künstliche Dringlichkeit, falsche Rabatte, nicht existierende Coupons, garantierte Gewinne, garantierte Amazon-Erfolge oder sonstige unbelegte Leistungs- und Einkommensversprechen verwenden.
11. VERBOTENE METHODEN UND AFFILIATE-BETRUG
Jegliche Manipulation von Tracking, Attribution, Traffic, Accounts, Trials, Zahlungen oder Kennzahlen ist untersagt. Verboten sind insbesondere:
- Selbstempfehlungen sowie Empfehlungen an eigene Unternehmen, wirtschaftlich verbundene Unternehmen, Strohpersonen, Mitarbeiter oder Auftragnehmer, wenn der Hauptzweck die Erlangung einer Vergütung ist;
- mehrfache Accounts, Trial-Cycling, Wechsel von E-Mail-Adressen, Zahlungsmethoden, Geräten oder Unternehmensdaten zur Umgehung von Neukunden- oder Trial-Regeln;
- Bots, Click Farms, Fake Leads, gekaufte Sign-ups, gestohlene Zahlungsdaten, Testkäufe, abgesprochene Refunds oder künstliche Chargebacks;
- Cookie Stuffing, Click Injection, Forced Clicks, Pop-ups, Pop-unders, unsichtbare iFrames, Adware, Malware, Toolbars, Browser-Extensions oder Scripts, die ohne bewusste Nutzerhandlung Tracking auslösen;
- Maskieren oder Fälschen von Referrer-, Device-, Standort- oder Kampagnendaten, Cloaking und irreführende Redirects;
- Incentivized Traffic, Cashback, Weitergabe oder Teilung der Provision, Gewinnspiele, Gutscheine oder sonstige Kaufanreize ohne vorherige schriftliche Freigabe;
- Coupon-, Deal- oder Download-Seiten sowie Sub-Affiliate-Netzwerke ohne vorherige schriftliche Freigabe;
- automatisiertes Scraping, Crawling, Reverse Engineering oder massenhafter Export von Daten aus ProfitPath, ProfitGo, dem Affiliate-Dashboard oder nicht öffentlichen Schnittstellen, einschließlich AI-Agenten und Automationen, die Daten extrahieren, Schutzmechanismen umgehen oder Tracking manipulieren;
- falsche Reviews, Testimonials, Screenshots, Umsatz- oder Gewinnnachweise sowie gekaufte oder manipulierte Social-Media-Kennzahlen; und
- jede sonstige Methode, die den Sinn des Programms umgeht oder FourByte zu einer Vergütung veranlasst, die ohne die Manipulation nicht entstanden wäre.
12. PAID ADS, DOMAINS, SOCIAL HANDLES UND SUCHMASCHINENMARKETING
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf der Affiliate keine bezahlten Anzeigen direkt auf ProfitPath-, ProfitGo- oder sonstige FourByte-Seiten verlinken.
Das Bieten auf Markenbegriffe, Schreibfehler oder Kombinationen mit Kaufbegriffen ist untersagt. Dazu gehören insbesondere „ProfitPath“, „ProfitGo“, „ProfitDesk“, „FourByte“ und verwechslungsfähige Varianten. Negative Keywords sind zu setzen, soweit dies zur Vermeidung von Brand Bidding erforderlich ist.
Der Affiliate darf keine Domains, Subdomains, App-Namen, Social-Media-Handles, Anzeigenkonten oder Display-URLs registrieren oder verwenden, die FourByte-Marken enthalten oder den Eindruck einer offiziellen FourByte-Präsenz erwecken.
Vergleichs- und Competitor-Content ist zulässig, wenn er sachlich, aktuell, fair und nicht irreführend ist. Der Affiliate darf sich nicht als FourByte, offizieller Support, offizieller Vertrieb oder exklusiver Vertreter ausgeben.
13. MARKEN, INHALTE UND BRAND SAFETY
FourByte gewährt für die Dauer der Teilnahme eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz, freigegebene Marken und Werbemittel ausschließlich zur rechtmäßigen Bewerbung der freigeschalteten Produkte zu verwenden.
Logos, Farben, Screenshots und Texte dürfen nicht so verändert werden, dass sie irreführend, qualitativ minderwertig oder markenschädlich wirken. FourByte kann jederzeit die Änderung oder Entfernung konkreter Materialien verlangen.
Untersagt sind Inhalte oder Placements, die rechtswidrig, betrügerisch, diskriminierend, hasserfüllt, belästigend, pornografisch, gewaltverherrlichend, extremistisch, rufschädigend oder mit illegalen Produkten und Diensten verbunden sind.
Sachliche, wahrheitsgemäße Kritik und ehrliche Erfahrungsberichte sind nicht allein deshalb ein Verstoß, weil sie negativ sind. Wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen, manipulierte Darstellungen, Drohungen, gezielte Rufschädigung oder die Nutzung der Affiliate-Beziehung als Druckmittel sind unzulässig. FourByte kann das Standardprogramm unabhängig davon ordentlich nach Ziffer 18 beenden, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr zur Marke oder Geschäftsstrategie passt.
14. KEINE VERTRETUNGSMACHT UND UNABHÄNGIGE TÄTIGKEIT
Der Affiliate handelt als selbständiger Unternehmer. Es entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft, ein Joint Venture, Franchise, Makler-, Handelsvertreter- oder sonstiges Vertretungsverhältnis.
Der Affiliate darf keine Verträge im Namen von FourByte schließen, Preise oder Vertragsbedingungen verbindlich verhandeln, Zusagen machen, Kundengelder einziehen oder FourByte rechtlich verpflichten.
Standard-Affiliates sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Kunden zu vermitteln, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten, ein Gebiet zu bearbeiten oder dauerhaft Marketing zu betreiben. Sie entscheiden grundsätzlich selbst, ob, wann und über welche genehmigten Kanäle sie werben. Individuelle Exclusive-Verträge können abweichende Marketing-Deliverables enthalten.
Die tatsächliche rechtliche Einordnung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der praktischen Durchführung. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach Handelsvertreterrecht, werden durch diese Ziffer nicht ausgeschlossen.
15. DATENSCHUTZ, COOKIES UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung, soweit nicht schriftlich eine andere Rollenverteilung vereinbart wird. Der Affiliate darf personenbezogene Daten nur rechtmäßig erheben, nutzen und an FourByte übermitteln. Informationen dazu, wie FourByte personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Programm verarbeitet, insbesondere über das Affiliate-Dashboard (FirstPromoter), finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Eigene Websites, Landingpages, Newsletter und Tracking-Technologien des Affiliates müssen über vollständige Datenschutzhinweise, erforderliche Einwilligungen und wirksame Opt-out- oder Widerrufsmöglichkeiten verfügen. Nicht notwendige Cookies, Pixel und ähnliche Zugriffe auf Endgeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn die jeweils erforderliche Einwilligung vorliegt.
Nicht öffentliche Produkt-, Kunden-, Preis-, Roadmap-, Provisions-, Vertrags- und Unternehmensinformationen von FourByte sind vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung der Zusammenarbeit zu verwenden.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Ende der Teilnahme fort, solange die Information nicht rechtmäßig öffentlich bekannt ist.
16. KONTROLLE, UNTERSUCHUNG UND AUDIT
FourByte darf Traffic, Conversion-Raten, Zahlungsdaten, Refund-Muster, Geräte- und Account-Verknüpfungen, Placements und öffentlich zugängliche Affiliate-Inhalte prüfen, soweit dies zur Programmadministration, Betrugsprävention und Rechtsverteidigung erforderlich ist.
Bei konkretem Verdacht kann FourByte zusätzliche Nachweise verlangen, Provisionen vorläufig zurückhalten, Referral-Links deaktivieren, Kampagnen pausieren und die Account-Nutzung einschränken. Die Untersuchung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Der Affiliate wirkt zumutbar mit und stellt angeforderte Nachweise bereit. Die Verweigerung wesentlicher Informationen oder die Löschung relevanter Daten nach Ankündigung einer Prüfung kann als schwerwiegender Verstoß gewertet werden.
Erweist sich ein Verdacht als unbegründet, werden rechtmäßig entstandene und fällige Provisionen nach Abschluss der Prüfung ausgezahlt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
17. ÄNDERUNGEN VON PROGRAMM UND BEDINGUNGEN
FourByte kann Produkte, Kampagnen, Attributionsregeln, Prüfzeiten, Provisionssätze und Programmbedingungen aus sachlichem Grund ändern, insbesondere wegen Produkt-, Markt-, Rechts-, Steuer-, Betrugs-, Plattform- oder Geschäftsmodelländerungen.
Wesentliche Änderungen werden grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail, Dashboard oder in vergleichbarer Textform angekündigt. Dringende Änderungen zur Rechtskonformität, Sicherheit oder Betrugsabwehr können mit kürzerer Frist oder sofort wirksam werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
Änderungen von Provisionssätzen gelten grundsätzlich nur für neue Referrals nach dem Inkrafttreten, sofern die Kampagnenbeschreibung nicht transparent etwas anderes bestimmt. Bereits endgültig freigegebene Provisionen und Guthaben werden nicht rückwirkend reduziert.
Widerspricht der Teilnehmer einer wesentlichen Änderung, kann er die Teilnahme bis zum Inkrafttreten beenden. Die weitere Teilnahme nach Inkrafttreten gilt als Zustimmung, soweit dies rechtlich zulässig ist.
18. LAUFZEIT, SPERRE UND KÜNDIGUNG
Das Standard-Affiliate-Verhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können es ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
FourByte kann Referral-Links, Dashboard-Zugriff und Auszahlungen sofort vorläufig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Betrug, Rechtsverstöße, Sicherheitsrisiken, Markenmissbrauch oder eine erhebliche Gefährdung von FourByte, Kunden oder Plattformen bestehen.
FourByte kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Affiliate-Betrug, falschen KPIs, schweren oder wiederholten Werbe-/Datenschutzverstößen, Brand Bidding, Identitäts- oder Steuerdatenfälschung, Scraping/Automation gegen Schutzmechanismen, Rufschädigung durch wissentlich falsche Aussagen, Verstoß gegen Exklusivität, Nichtbefolgung einer berechtigten Abstellaufforderung oder sonstiger schwerer Pflichtverletzung.
Bei heilbaren Verstößen kann FourByte vor einer Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Eine Frist ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß vorsätzlich, betrügerisch, nicht heilbar oder so schwer ist, dass eine Fortsetzung unzumutbar wäre.
Exclusive- oder befristete Kampagnen enden und können ordentlich gekündigt werden, wie im individuellen Vertrag festgelegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
19. FOLGEN DER BEENDIGUNG
Mit Wirksamwerden der Beendigung endet das Recht, Referral-Links, Marken, Werbemittel und die Bezeichnung als Affiliate oder Partner zu verwenden. Entsprechende Inhalte sind unverzüglich zu entfernen oder anzupassen.
Kündigt FourByte das Standardprogramm ohne wichtigen Grund, bleiben Provisionen auf qualifizierte Zahlungen geschuldet, die FourByte innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung aus vor dem Ende gültig zugeordneten Referrals tatsächlich vereinnahmt. Danach entstehen keine weiteren Provisionen.
Kündigt der Affiliate ohne wichtigen Grund oder kündigt FourByte aus wichtigem Grund, entstehen ab Wirksamwerden der Kündigung keine neuen oder wiederkehrenden Provisionen. Bereits endgültig freigegebene, unstreitige und nicht mit dem Verstoß verbundene Provisionen bleiben nach Verrechnung offener Gegenansprüche zahlbar.
Provisionen, Guthaben oder Boni, die durch Betrug, Manipulation, Rechtsverletzung oder sonstige unzulässige Methoden entstanden sind oder damit zusammenhängen, entfallen. FourByte kann diese stornieren, zurückfordern und mit offenen Beträgen verrechnen.
Regelungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz, Steuern, Rückforderungen, Haftung, Freistellung, Prüfungsrechten, Streitbeilegung und sonstige ihrer Natur nach fortgeltende Regelungen bleiben nach Beendigung wirksam.
20. GEWÄHRLEISTUNG UND VERFÜGBARKEIT DES PROGRAMMS
Das Affiliate-Dashboard, Tracking und Reporting werden im jeweils verfügbaren Zustand bereitgestellt. FourByte schuldet keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit, keine bestimmte Conversion-Rate und keinen bestimmten Verdienst.
FourByte haftet nicht allein deshalb, weil Browser, Consent-Einstellungen, Ad Blocker, Plattformen, Zahlungsanbieter oder Drittsoftware Tracking verhindern oder verzögern. Offenkundige, von FourByte zu vertretende Abrechnungsfehler werden nach angemessener Prüfung korrigiert.
21. HAFTUNG
FourByte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von FourByte bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet FourByte nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftschancen oder Datenverlust, sofern nicht die vorstehenden unbeschränkten Haftungstatbestände eingreifen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FourByte.
22. FREISTELLUNG
Der Affiliate stellt FourByte von berechtigten Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Kosten und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung dieser Programmbedingungen, anwendbaren Rechts, fremder Rechte oder einer unzulässigen Werbemaßnahme des Affiliates oder seiner Hilfspersonen beruhen.
FourByte informiert den Affiliate über den Anspruch und ermöglicht ihm, in angemessenem Umfang an der Verteidigung mitzuwirken. Vergleiche, die eine Verpflichtung oder ein Schuldanerkenntnis von FourByte enthalten, bedürfen der vorherigen Zustimmung von FourByte.
23. ABTRETUNG, AUFRECHNUNG UND ÜBERTRAGUNG
Der Affiliate darf Rechte oder Pflichten aus dem Programm nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FourByte übertragen oder abtreten. FourByte kann den Vertrag im Rahmen einer Unternehmens-, Konzern- oder Asset-Transaktion auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.
Der Affiliate kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
24. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Programm der Sitz von FourByte. FourByte darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers klagen.
Zwingende internationale Verbraucherschutz- oder Gerichtsstandsvorschriften bleiben unberührt; das auszahlbare Affiliate-Programm richtet sich jedoch ausschließlich an Unternehmer.
25. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden und Änderungen individueller Verträge bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail und dokumentierte Zustimmung im Affiliate-Dashboard genügen für die Textform.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das gesetzlich Zulässige. § 306 BGB bleibt unberührt.
Ein Verzicht auf die Durchsetzung eines Rechts in einem Einzelfall ist kein dauerhafter Verzicht. Überschriften dienen nur der Übersicht.
26. SPRACHFASSUNGEN
Diese Programmbedingungen können in deutscher, englischer und weiteren Sprachen bereitgestellt werden. Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die weiteren Sprachfassungen dienen der besseren Verständlichkeit. Bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden hat die deutsche Fassung Vorrang.